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Schulordnung

I. Das Zusammenleben in unserer Schule

Für die an unserer Schule arbeitenden und lernenden Menschen ist die Schule Lern- und Lebensort.
Das Zusammenleben an unserer Schule soll durch Freundlichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft bestimmt sein. Dafür ist ein höflicher Umgang miteinander selbstverständlich. Dies bedeutet, dass ein „Bitte“, „Danke“, „Es tut mit leid“ und ein Gruß zu unserer täglichen Begegnung gehören.
Alle wollen gern ohne Angst zur Schule gehen. Darum soll ein jeder darauf achten, dass niemand seelisch oder körperlich verletzt oder ausgegrenzt wird.

Wo viele Menschen zusammen leben, sind Regeln notwendig!

In der Leinetal-Grundschule Friedland leben und arbeiten etwa 220 Schülerinnen und Schüler und 30 Erwachsene/Mitarbeiter während des Schultages zusammen. Um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, arbeiten wir auf wichtige Ziele hin:

1. gute Zusammenarbeit im Unterricht
2. Achtung vor anderen, Hilfe für andere
3. friedliche Regelung von Konflikten, keine körperliche Gewalt
4. pfleglicher Umgang mit Sachen und Räumlichkeiten
5. Akzeptanz von Regeln des Zusammenlebens in der Schule


II. Tagesablauf

1. Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr.
Schulschluss für alle Klassen ist um 13.00 Uhr.
Der Nachmittagsbereich der „Offenen Ganztagsschule“ endet um 15.30 Uhr.
2. Das gemeinsame Schulfrühstück findet von 09.25 Uhr bis 09.35 Uhr in
den Klassen statt.
3. Die aktiven Pausen sind von 09.35 Uhr bis 09.50 Uhr und von 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr.
4. Die für die Klassenstufen vorgesehenen Bewegungsstunden finden in der Regel nach der 2. Pause auf dem Schulhof statt. Auch während dieser Unterrichtszeit ist es für den Unterrichtsablauf wichtig, dass Eltern das Schulgelände nicht betreten.
5. Um die Selbstständigkeit der Schüler/innen weiterhin zu fördern, begleiten die Eltern, die ihre Kinder zur Schule und / oder abholen, nur bis zur Schulgrundstücksgrenze. Interessierte Eltern sind nach der Unterrichtszeit herzlich eingeladen, sich über das aktuelle Schulleben durch Aushänge in der Pausenhalle zu informieren.
6. Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und einen reibungslosen Ablauf des Schulvormittages zu gewährleisten, finden während der gesamten Unterrichtszeit sowie in den Pausen keine Elterngespräche statt. Diese werden nur nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft geführt.


III. Grundsätzliche Regeln und Informationen

1. Versäumter Unterricht (Krankheitsfall, Arzttermin etc.) muss durch die Erziehungsberechtigten innerhalb von 2 Tagen schriftlich oder telefonisch in der Zeit von 07.30 Uhr bis 10.00 Uhr in der Schule entschuldigt werden.
2. Freistellungen vom Unterricht (Familienfeiern, Kuraufenthalte etc.) müssen rechtzeitig beantragt werden. Sie können nach Absprache mit den KlassenlehrerInnen bis zu drei Tagen erteilt werden. Darüberhinausgehende Freistellungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Beurlaubungen zum verlängerten Ferienbeginn oder Ende sind grundsätzlich nicht möglich.
3. Schwimmen/Sportunterricht:
Kann ein Kind einmal nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen, ist spätestens an diesem Tag eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erforderlich.
4. Busfahrten: Wenn der Bus morgens nicht kommt, dürfen die Kinder nach 15 Minuten wieder nach Hause gehen. Es ist aber auch möglich, das Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
5. Parken: Um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, ist das Halteverbot vor der Schule unbedingt einzuhalten. Dies wird durch regelmäßige Polizeikontrollen überprüft. Das Befahren des Schulhofes ist an Schulvormittagen untersagt. Wünschenswert wäre, dass die Kinder zu Fuß oder mit dem Bus zur Schule gelangen.
6. Arbeitsmaterialien: Um einen effektiven Unterricht durchführen zu können, ist es notwendig, dass die Kinder das jeweils erforderliche Material vollständig mitbringen. Dazu gehören auch Schwimm- und Sportsachen.
7. Bücherei: Die Benutzung unserer gut bestückten Bücherei ist für jedes Kind kostenlos. Zur Aktualisierung des Bücherbestandes ist ein jährlicher Betrag von 1 Euro pro Schüler/in erforderlich. Bei Verlust oder Beschädigung von Büchern ist für Ersatz zu sorgen.
8. Liegen gebliebene Kleidungsstücke: Sie werden in einem Korb gesammelt und können dort abgeholt werden. Die restlichen Stücke werden zum Halbjahresende entsorgt.


IV. Verhalten auf dem Schulgelände

1. Während des Unterrichts muss sich jede/r Schüler/in leise im Schulgebäude verhalten, jeder Schüler und jede Schülerin trägt Hausschuhe.
2. Als Umweltschule legen wir besonderen Wert auf sparsamen Umgang mit Energie. Deshalb werden beim Verlassen der Klassen Lichter gelöscht, Türen geschlossen, und es wird energiesparend gelüftet. Des Weiteren achten alle auf einen sparsamen Umgang mit Wasser.
3. Es muss für alle eine Selbstverständlichkeit sein, Müll nach Möglichkeit zu vermeiden (z.B. durch Brotdosen, Mehrwegflaschen).
4. Die Schüler/innen verlassen einen aufgeräumten Klassenraum.
5. Die Schüler/innen verlassen das Schulgebäude immer wettergerecht gekleidet und verhalten sich dabei ruhig.
6. Bei Regen- und Matschwetter darf nur auf den befestigten Flächen gespielt werden. Bei starkem Regen bleiben die Kinder mit ihren Lehrern/Lehrerinnen in den Pausen in den Klassen.
7. Schneebälle dürfen nur mit Erlaubnis der Pausenaufsicht und dann nur in besonderen Bereichen unter Aufsicht geworfen werden.
8. Mit den Bepflanzungen auf dem Schulgelände soll sorgsam umgegangen werden. Auf die Bepflanzungen auf dem Schulgelände soll geachtet werden.
9. Fahrräder sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
10. Das Mitbringen von elektronischen Geräten ist untersagt.
11. Das Mitbringen und Kauen von Kaugummi ist nicht erlaubt.
12. Den Schüler/innen ist es verboten, Waffen aller Art mit auf das Schulgelände, in der Schule oder auf Schulveranstaltungen zu bringen (siehe Waffenerlass).
13. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich verboten.
14. Der Schulhof darf während der Schulzeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

Bei wiederholtem Regelverstoß werden erzieherische Maßnahmen ergriffen.
Hierzu kann auch die Einberufung einer Klassenkonferenz über die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gehören.