Wegweiser
für die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule
In einer Schule gibt es viele unterschiedliche Interessenslagen bei Eltern, Schülern und Lehrern.
Eltern und Lehrer haben im Interesse der Kinder die Aufgabe, diese Interessenslagen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, das in sachlicher Weise der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrages und damit der kognitiven und sozial-emotionalen Weiterentwicklung der Kinder dient.
Zur Beanspruchung der institutionellen Rechte und Pflichten und zur Bearbeitung individueller Problemlagen sollte der sachliche, von Respekt getragene Umgang miteinander eine Selbstverständlichkeit sein. Dazu ist es notwendig, Probleme gemeinsam und informationsgeleitet von verschiedenen Seiten zu beleuchten und Gefühle auf ihre sachliche Berechtigung hin zu überprüfen.
Mitarbeit (institutionell)
Eltern werden in Gremien der Schule gewählt und beraten und entscheiden mit bei schulischen Aufgaben und selbst gesteckten schulischen Schwerpunkten. Eltern haben Vorschlagsrechte:
Klassenelternrat (2 Elternvertreter für 2 Jahre), alle Klassenelternräte bilden die Schulelternversammlung, die Schulelternversammlung wählt Eltern als Vertreter (4) in den Schulvorstand und die Fachkonferenzen
Mitarbeit (informell)
Eltern unterstützen Klassen- und Schulvorhaben, z.B. bei
Projekten im Umweltzentrum, Kloster Marienfelde, backen, lesen, schwimmen, Fledermausexkursion, Arbeit im Friedland Garten, Schulobst schnippeln, Klassenfeste, Mitarbeit im Förderverein, Informationsveranstaltungen für zukünftige Erstklässler, Mitarbeit als Experten in den Klassen (besondere Kenntnisse in…), Choreinsatz, AG-Angebote….
Beratung
Klassenelternabende, themenbezogene Elternabende, Elterngespräche auf Wunsch mit Fachlehrern, Schulleitung, Elternsprechtage, Vereinbarungen im Mitteilungsheft…
Informationen
Elternbriefe durch Schulleitung oder Klassenlehrerin, Fördervereinsmitteilungen, Mitteilungen der Offenen Ganztagsschule, Einladungen zu Veranstaltungen…