Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Liebe Eltern,
das Nieders. Schulgesetz hat sich geändert und die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ist nun wieder Pflicht.
„Am 16. Dezember 2021 hat der Niedersächsische Landtag das Haushaltsbegleitgesetz 2022 (Nds. GVBl. S. 883) beschlossen.
Zudem wird mit der Neufassung des § 57 NSchG die für Schülerinnen und Schüler verpflichtende Teilnahme an den Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) eingeführt. Für die Durchführung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 5 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig. Die in Schulen angebotenen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen haben sich seit vielen Jahren bewährt. Hiermit wird die Arbeit der örtlichen zahnärztlichen Dienste unterstützt.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten."