Logo

Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler im Härtefall

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn

-       vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder

-       die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist, oder

-       Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.

Eine Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall ist auch für Schülerinnen oder der Schüler möglich, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung) mit einer oder einem Angehörigen, die oder der gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes hat und sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann oder das Risiko trotz Impfung besteht (jeweils nachzuweisen mit Attest), in einem räumlich nicht trennbaren Lebensbereich dauerhaft zu wohnen und sich enge Kontakte zwischen der Schülerin oder dem Schüler einerseits und der oder dem Angehörigen andererseits trotz Einhaltung aller Hygieneregeln nicht vermeiden lassen.