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Informationen für enge Kontaktpersonen

An Ihrer Schule bzw. der Schule Ihres Kindes gibt es einen positiven Corona-Fall. Sie wurden bzw. Ihr Kind wurde dabei als eine Person genannt, die ein erhöhtes Risiko hat, selbst infiziert zu sein(sogenannte „enge Kontaktperson“). Die Kontaktermittlungen erfolgten anhand der vom Gesundheitsamt Göttingen vorgegebenen Kriterien, die die aktuell gültigen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) zur Grundlage haben.
Die Schulleitung hat Sie bzw. Ihr Kind bereits ins Distanzlernen geschickt und Sie darüber informiert, dass das Gesundheitsamt Göttingen Sie bzw. Ihr Kind ab sofort in die häusliche Quarantäne verfügt.
Die schriftliche Quarantäneanordnung hierzu erhalten Sie schnellstmöglich auf dem Postweg vom Fachbereich Ordnung der Stadt Göttingen.

Als enge Kontaktperson sind Sie bzw. ist Ihr Kind verpflichtet, sich für 10 Tage ab dem letzten Kontakt zu einem nachgewiesenen Corona-Fall in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese Quarantänemaßnahme soll verhindern, dass andere Menschen angesteckt werden.

Sofern keine Krankheitssymptome bestehen, haben Sie bzw. hat Ihr Kind die Möglichkeit, sich ab dem fünften Tag der Quarantäne „freizutesten“: Hierfür ist ein  attestierter Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke o.Ä. oder alternativ ein PCR-Test erforderlich. Bitte informieren Sie bei der Anmeldung zum Test darüber, dass Sie bzw. ihr Kind sich aktuell in Quarantäne befinden bzw. befindet.

Folgende Quarantäne-Optionen bestehen:
1. Häusliche Quarantäne für 10 Tage
2. Häusliche Quarantäne für 5 Tage und abschließenden negativem PCR-Nachweis, Probenentnahme frühestens an Tag 5; Für Personen, die in eine serielle Teststrategie eingebunden sind (z.B. Schülerinnen und Schüler), ggf. auch mittels qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltests
3. Häusliche Quarantäne für 7 Tage und abschließenden negativem Antigen-Schnelltest mit Probenentnahme frühestens an Tag 7

Keine Quarantäne erforderlich für vollständig Geimpfte und Genesene.

Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Senden Sie das negative Testergebnis an quarantaeneverkuerzung@goettingen.de. Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung der vollständige Name der betroffenen Person, das Geburtsdatum, die betroffene Schule sowie Klasse und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen dringend erforderlich ist. Als „Betreff“ geben Sie bitte den Namen Ihrer Schule an.

Vor dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführte Tests können nicht für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne verwendet werden. Sind diese Kriterien erfüllt und ist das negative Testergebnis in o.g. Postfach eingetroffen, endet die Quarantäne automatisch nach Ablauf des 5. Tages. Sie werden nicht noch einmal durch das Gesundheitsamt kontaktiert.

Quarantäne bedeutet: Sie müssen bzw. Ihr Kind muss ab sofort zu Hause zu bleiben. Alles andere ist untersagt (etwa zur Arbeit oder zur Schule gehen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder zu Hause Besuch empfangen). Auch innerhalb des eigenen Haushaltes sollte in dieser Zeit so wenig Kontakt wie möglich erfolgen. Eine Unterbrechung der Quarantäne ist nur zur Durchführung der Testung erlaubt.

Familienangehörige und andere Haushaltsmitglieder einer engen Kontaktperson stehen nicht unter Quarantäne. Diese Personen dürfen weiter zur Arbeit, Schule, KiTa etc. gehen. Das gilt natürlich nur, wenn diese selbst keinen Kontakt zur infizierten Person hatten und sowohl die enge Kontaktperson als auch die Haushaltsmitglieder keine Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen haben. Weitere  Informationen enthält das beigefügte Merkblatt des RKI „Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne“.

Bei Fragen zu Lohnersatzzahlungen, Erstattungsanträgen etc. steht Ihnen folgende Internetseite zur Verfügung:
https://www.goettingen.de/rathaus/service/dienstleistungen/bearbeitung-erstattungsantraege-corona-quarantaene.html

Wenn bei Ihnen bzw. Ihrem Kind Symptome auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Hausärztin/Hausarzt bzw. Kinderärztin/Kinderarzt zur Abklärung der Symptomatik und zur Durchführung eines PCR-Tests und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Göttingen unter der Nummer der Corona-Hotline 0551 400-3500.

Außerdem steht Ihnen der ärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung. Bei medizinischen Notfällen rufen Sie bitte den Notruf 112.

Den asymptomatischen engen Kontaktpersonen wird die Durchführung eines Tests – möglichst als PCR-Test zu Beginn der Quarantäne - dringend empfohlen. Eine Testung ist sowohl über die*den Hausärztin/Hausarzt bzw. Kinderärztin/Kinderarzt als auch über das Gesundheitsamt möglich.

Das Testergebnis können Sie entweder über die Corona Warn App oder unter www.mein-laborergebnis.de abrufen. Nähere Erklärungen finden Sie auf dem unteren Abschnitt des Probenbegleitscheines, der Ihnen ausgehändigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Der Oberbürgermeister

Im Auftrag
Ihr Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen